Jana Smela
Jana Smela ist Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Sie war vor dem Beginn ihrer Tätigkeit in unserer Kanzlei im gewerkschaftlichen Rechtsschutz als Juristin beim DGB tätig. Frau Smela studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg.
Jana Smela berät und vertritt Arbeitnehmer*innen sowie Betriebsräte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Tätigkeitsschwerpunkte
Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im Individualarbeitsrecht sind u.a. Beratung und Vertretung (außergerichtlich und gerichtlich) bei
- Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen,
- Befristung/Entfristung, Teilzeitansprüchen und Ansprüchen auf Elternzeit
- Ermahnungen und Abmahnungen
- BEM-Verfahren (betriebliches Eingliederungsmanagement)
- Ansprüchen von schwerbehinderten Menschen und diesen Gleichgestellten
- Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- allen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsentgelten und Eingruppierung sowie Urlaubsansprüchen
- Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung
- Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassungsverträgen sowie die
- Überprüfung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im Kollektivarbeitsrecht sind u. a. die Beratung und Vertretung von Betriebsräten
- bei Verhandlungen über den Abschluss von Betriebsvereinbarungen in allen mitbestimmungsrechtlichen Fragen
- Vertretung von Betriebsräten in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband
- Deutscher Anwaltverein und Kölner Anwaltverein
Publikationen
Rechtsanwältin Smela veröffentlicht Beiträge zur aktuellen Rechtsprechung in der Zeitschrift „Arbeitsrecht Aktuell“.
Sprachkenntnisse
- Deutsch
- Englisch

Frau Smela nimmt jedes Jahr im Umfang von mindestens 15 Stunden an arbeitsrechtlichen Fortbildungen teil. Hierfür erhält sie jährlich die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins.
Fortbildungsbescheinigungen
Inhaber*innen einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung haben im laufenden oder vorangegangenen Jahr anwaltsorientierte Fortbildung im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden absolviert und dies dem Deutschen Anwaltverein gegenüber nachgewiesen.