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Saskia M. Schmid

Saskia M. Schmid

Saskia M. Schmid ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie ist seit 2008 in unserer Kanzlei tätig. Frau Schmid studierte in Trier und Norwich (Großbritannien). Bereits im Studium und im Referendariat, das sie in Köln absolvierte, hat sie sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert.

Saskia M. Schmid berät und vertritt Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts sowie Personalräte und Bezirkspersonalräte sowohl im Bundes- als auch Landespersonalvertretungsrecht.

Tätigkeitsschwerpunkte

Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind:

  • Verhandlungen zum Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen in allen mitbestimmungsrechtlichen Fragen (z. B. Arbeitszeit, elektronische Zeiterfassung, IT-Systeme, Mobile Arbeit und Desk-Sharing, Urlaubsgrundsätze, Entgeltsystem, Variable Vergütung/Bonus, Kurzarbeit, betriebliches Eingliederungsmanagement, Gefährdungsbeurteilung)
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Betriebsänderungen, Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan
  • Tätigkeit als Beisitzerin in Einigungsstellen
  • Geltendmachung von Mitbestimmungs-, Beteiligungs- und Informationsansprüchen
  • Vertretung von Betriebs- und Personalräten in arbeits- bzw. verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Referentin bei innerbetrieblichen Schulungen für Betriebs- und Personalräte sowie Wahlvorstände (auch in englischer Sprache) sowie Referentin beim DGB Bildungswerk NRW
Mitgliedschaften
  • Fachanwalt Forum Arbeitsrecht (ffa)
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband
  • Deutscher Anwaltverein und Kölner Anwaltverein
  • ver.di
Publikationen

Frau Schmid veröffentlicht regelmäßig Beiträge zur aktuellen Rechtsprechung in der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht Aktuell“. Sie ist Mitautorin des Handbuches „Das arbeitsrechtliche Mandat: Arbeitsrecht bei Umstrukturierungen aus Arbeitnehmerperspektive“ sowie des Basiskommentars zum Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Sprachkenntnisse
  • Deutsch
  • Englisch

Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins

Frau Schmid nimmt jedes Jahr im Umfang von mindestens 15 Stunden an arbeitsrechtlichen Fortbildungen teil. Hierfür erhält sie jährlich die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins.

Fortbildungsbescheinigungen

Inhaber*innen einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung haben im laufenden oder vorangegangenen Jahr anwaltsorientierte Fortbildung im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden absolviert und dies dem Deutschen Anwaltverein gegenüber nachgewiesen.